Quelle: Referentenentwurf - Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland PS: Du willst nichts mehr verpassen? Dann abonniere meinen kostenlosen E-Mail-Newsletter unter www.steuerfabi.de/newsletter
Der Bundestag hat heute das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verabschiedet. Jetzt muss es nur noch durch den Bundesrat (vermutlich am 11. Juli, Steuerfabi folgen um nichts mehr zu verpassen) Was kommt im Bereich der E-Autos? Neue Sonderabschreibung für Elektrofirmenfahrzeuge Arithmetisch-degressive Abschreibung: 75 % im Anschaffungsjahr 10 % im 2. Jahr 5 % im 3. & 4. Jahr 3 % im 5. Jahr 2 % im 6. Jahr Gilt für rein elektrische Fahrzeuge, neu angeschafft ab 01.07.2025 (bis 31.12.2027) Bei der 75-%-Sonderabschreibung für rein elektrische Firmenwagen gibt es aber keine Höchstgrenze für die Anschaffungskosten. Die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-%-Versteuerung bei E-Dienstwagen steigt von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Die neue Schwelle gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden.